{"id":363,"date":"2006-12-22T00:23:48","date_gmt":"2006-12-21T23:23:48","guid":{"rendered":"http:\/\/www.glorf.it\/blog\/2006\/12\/22\/sql-talk\/db-defekte\/datensicherung-fahrlaessig-blauaeugig-vernachlaessigt"},"modified":"2006-12-22T00:27:12","modified_gmt":"2006-12-21T23:27:12","slug":"datensicherung-fahrlaessig-blauaeugig-vernachlaessigt","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/www.glorf.it\/blog\/2006\/12\/22\/sql-talk\/db-defekte\/datensicherung-fahrlaessig-blauaeugig-vernachlaessigt","title":{"rendered":"Datensicherung fahrl&#228;ssig (blau&#228;ugig) vernachl&#228;ssigt"},"content":{"rendered":"<p>Falls sich mal einer Eurer Kunden ziert Geld f&#252;r die Datensicherung auszugeben, dann k&#246;nnt Ihr ihm unter die Nase reiben, dass Gewerbetreibende verpflichtet sind f&#252;r eine funktionierende Datensicherung zu sorgen, sonst handeln sie fahrl&#228;ssig. Die genauen Formulierungen aus einem Urteil zu einem <a href=\"http:\/\/www.aufrecht.de\/3092.html\">Datenverlust bei Computer-Reparatur<\/a> des OLG Hamm (Urteil vom 01. Dezember 2003, 13 U 133\/03) sind ausnahmsweise auch f&#252;r mich Nichtjuristen verst&#228;ndlich und IMHO gut zu verallgemeinern:<\/p>\n<blockquote><p>Wie dargelegt, geh&#246;rt es <strong>im gewerblichen Anwenderbereich heute zu den vorauszusetzenden Selbstverst&#228;ndlichkeiten, dass eine zuverl&#228;ssige, zeitnahe und umfassende Datenroutine die Sicherung gew&#228;hrleistet<\/strong>. Vor einem objektiv datengef&#228;hrdenden Eingriff muss sich der Werkunternehmer zwar danach erkundigen und gegebenenfalls dar&#252;ber vergewissern, ob die vom Anwender vorgenommene Datensicherung dem aktuellen Stand entspricht. Zus&#228;tzliche &#220;berpr&#252;fungspflichten bestehen jedoch nur dann, wenn ernsthafte Zweifel vorliegen, dass die Datensicherung nicht ordnungsgem&#228;&#223; erfolgt ist oder das Sicherungssystem nicht funktioniert (OLG Karlsruhe NJW 1996, 2000; OLG K&#246;ln NJW-RR 1997, 558; 1994, 1262; BGH NJW 1996, 2924; Senat in OLGR 2000, 195).<\/p><\/blockquote>\n<p>Die Hervorhebungen (oben und unten) sind von mir. In dem Fall hat ein beauftragter EDV-Fachmann eine Reparatur vorgenommen und sich vorher erkundigt, ob es eine aktuelle Datensicherung gibt (f&#252;r den Fall, dass etwas schief geht). Das wurde bejaht, aber wie sich sp&#228;ter herausstellte, gab es zwar keine Datensicherung, aber Datenverluste traten trotzdem auf. Deswegen wollte der Beklagte dem Installateur die Bezahlung k&#252;rzen. Das Gericht hat die Sache aber sehr eindeutig gekl&#228;rt.<br \/>\nHier noch eine Passage in der der Beklagte sein Fett weg bekommt:<\/p>\n<blockquote><p><strong>Die Sicherung h&#228;tte t&#228;glich erfolgen m&#252;sse, die Vollsicherung mindestens einmal w&#246;chentlich.<\/strong> Das ist unstreitig nicht geschehen. Aus den Bekundungen des Zeugen N hat der Sachverst&#228;ndige zu Recht entnommen, dass die <strong>Sicherung von Daten im Betrieb der Beklagten schon grob fahrl&#228;ssig (blau&#228;ugig) vernachl&#228;ssigt<\/strong> wurde. [&#8230;] <strong>Unter diesen Voraussetzungen hat sich die Beklagte den Schaden allein zuzurechnen, selbst wenn der Kl&#228;gerin eine Pflichtverletzung im Sinne der Wahrnehmung von Controllpflichten vorzuwerfen w&#228;re<\/strong> (vgl. BGH NJW-RR 1991, 1240).<\/p><\/blockquote>\n<p>Den kompletten Text gibt es bei <a href=\"http:\/\/www.aufrecht.de\/3092.html\">aufrecht.de<\/a><\/p>\n<p>Erg&#228;nzend dazu finde ich auch den Artikel &quot;<a href=\"http:\/\/www.rechtsanwalt.com\/anwalt\/urteil\/231.6578\/EDV%20&#038;%20Computer\/Datensicherung%20ein%20Mu%DF.html\">Urteil: Datensicherung ein Muss<\/a>&quot; bei rechtsanwalt.com interessant.<\/p>\n<p>Das sind zwar schon olle Kamellen, aber <a href=\"http:\/\/www.glorf.it\/blog\/2006\/12\/20\/sql-talk\/db-defekte\/unrealistische-erwartungen\">neulich<\/a> schrieb ich: &quot;Wer nicht sichert, hat schon fast verloren.&quot; Das wollte ich mal n&#228;her begr&#252;nden&#8230; <\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Falls sich mal einer Eurer Kunden ziert Geld f&#252;r die Datensicherung auszugeben, dann k&#246;nnt Ihr ihm unter die Nase reiben, dass Gewerbetreibende verpflichtet sind f&#252;r eine funktionierende Datensicherung zu sorgen, sonst handeln sie fahrl&#228;ssig. 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