{"id":746,"date":"2007-10-17T19:33:39","date_gmt":"2007-10-17T17:33:39","guid":{"rendered":"http:\/\/www.glorf.it\/blog\/2007\/10\/17\/patentelizenzen\/oeffentliches-singen-und-das-urheberrecht"},"modified":"2007-10-18T20:04:05","modified_gmt":"2007-10-18T18:04:05","slug":"oeffentliches-singen-und-das-urheberrecht","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/www.glorf.it\/blog\/2007\/10\/17\/patentelizenzen\/oeffentliches-singen-und-das-urheberrecht","title":{"rendered":"&#214;ffentliches Singen und das Urheberrecht"},"content":{"rendered":"<p>Solche Klagen, wie in dem Heise-Artikel &quot;<a href=\"http:\/\/www.heise.de\/newsticker\/meldung\/97529\">AG K&#246;ln: &#214;ffentliches Singen ist keine Urheberrechtsverletzung<\/a>&quot;, sind es die mich so richtig an das schlechte im Menschen glauben lassen. Wenn ein Urheberrechts- oder Patentgesetz es hergibt, dann klagt auch jemand dagegen. Und sei es noch so weit hergeholt&#8230;<\/p>\n<blockquote><p>Doch dieser Ansicht erteilte das Amtsgericht eine Abfuhr. Die Studenten, die die im Urteil genannten Lieder &quot;Willkommen hier viel liebe Br&#252;der&quot;, &quot;Burschen heraus!&quot;, &quot;Sind wir vereint zur guten Stunde&quot;, &quot;Gaudeamus igitur&quot;, &quot;Student sein&quot;, &quot;Drei Kl&#228;nge&quot; sowie das Deutschlandlied sangen, verletzten dadurch kein Urheberrecht. Denn zwar geschah das Singen &quot;&#246;ffentlich&quot; im Sinne von \u00a7 19 Abs. 2 UrhG. Weiterhin verlange die Vorschrift jedoch eine Darbietung, andernfalls w&#228;re diese Bezeichnung im Gesetz &#252;berfl&#252;ssig. &quot;Nicht alles, was &#246;ffentlich geschieht, ist aber deswegen zwangsl&#228;ufig eine Darbietung&quot;, befand im konkreten Fall das Gericht. Vielmehr handele es sich hier &quot;um ein eigenes, dem Werkgenuss dienendes Singen und Musizieren, das urheberrechtsfrei ist&quot;. Die anwesenden G&#228;ste w&#228;ren nicht &quot;dazu eingeladen, den Ges&#228;ngen der Burschenschafter zu lauschen&quot;. Nach Deutung des Gerichts war es den G&#228;sten &quot;zumindest freigestellt, sogar mitzusingen&quot;. Daran &#228;ndere auch das Klavierspiel nichts, denn dieses sei als blo&#223;e Begleitung zu beurteilen, &quot;die den Zweck gehabt haben mag, den Gesang zu st&#252;tzen oder die Feierlichkeit des Geschehens zu unterstreichen.&quot;<\/p><\/blockquote>\n<p>Und vor allem: Wer hat denn da bitte geklagt? Aus verschiedenen Gr&#252;nden kann ich da nur mit dem Kopf sch&#252;tteln: <\/p>\n<ul>\n<li>Die genannten Lieder sind alle steinalt. Die d&#252;rften alle aus 18-Hundert +x stammen. Ein paar habe ich mal nachgegooglet: 1819, 1844, 1826 etc. Die Autoren sind teilweise unbekannt oder jedenfalls schon mehr als 90 Jahre tot. Sogar das Copyright sollte damit schon lange erloschen sein.<\/li>\n<li>Die meisten Lieder wurden offenbar von Burschenschaftler geschrieben. Und alle wurden gedichtet, damit sie zusammen im Kreise der Studenten gesungen werden.<\/li>\n<li>Die Leider wurden vermutlich aus dem &quot;Kommersbuch&quot; abgesungen. Also ein Liederbuch, dass eigens dazu verkauft wird, damit Leute in gro&#223;er Runde daraus singen. Das w&#228;re ja so, als ob die Kirche klagt wenn jemand aus dem Gesangbuch singt. Wenn also jemand ein Urheberrecht auf die Lieder h&#228;tte, dann h&#228;tte er mit dem Einverst&#228;ndnis es in einem Liederbuch abzudrucken, meines Erachtens auch zugestimmt, dass sie gesungen werden. Wozu sollte ein Liederbuch sonst gut sein?<\/li>\n<li>Von diesen Liedern gibt es massenweise legale Kopien im Internet. Weil ja das Copyright schon erloschen ist, z.B. bei <a href=\"http:\/\/de.wikisource.org\/wiki\/Allgemeines_Deutsches_Kommersbuch\">wikisource.org<\/a>. <\/li>\n<li>Wenn Leute auf einem gro&#223;en Fest (wann ist so ein Fest nicht &#246;ffentlich?) gemeinsam singen, kann doch nicht ernsthaft jemand das verbieten wollen, oder?<\/li>\n<\/ul>\n<p>Das schlimme ist ja, dass hier die Rechtslage nicht so eindeutig war, dass diese Klage sogar zugelassen wurde! Die Burschen hatten m&#246;glicherweise ein hinreichendes finanzielles Polster, aber jeder normale Mensch h&#228;tte doch alleine wegen der vermutlich anfallenden Prozesskosten klein beigeben m&#252;ssen. Deswegen: gut gemacht, Jungs. Burschen heraus!<\/p>\n<p><strong>Update:<\/strong> Hier steht das <a href=\"http:\/\/www.justiz.nrw.de\/nrwe\/ag_koeln\/j2007\/137_C_293_07urteil20070927.html\">Urteil 137 C 293\/07 vom Amtsgericht K&#246;ln im Original<\/a>.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Solche Klagen, wie in dem Heise-Artikel &quot;AG K&#246;ln: &#214;ffentliches Singen ist keine Urheberrechtsverletzung&quot;, sind es die mich so richtig an das schlechte im Menschen glauben lassen. Wenn ein Urheberrechts- oder Patentgesetz es hergibt, dann klagt auch jemand dagegen. Und sei es noch so weit hergeholt&#8230; Doch dieser Ansicht erteilte das Amtsgericht eine Abfuhr. 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