Neulich berichtete ich über die Berliner Initiative über offenen WLANs den Stadtteil Friedrichshain mit schnellen Interne-Anschlüssen zu versorgen. Das Urteil des Landgerichts Hamburg schiebt dem aber jetzt wirkungsvoll einen Riegel vor: Die Betreiber von WLANs müssen dafür sorgen, dass Ihre Anschlüsse nicht ungesetzlich benutzt werden.

Da man aber wohl kaum beeinflussen kann, was die "Mitsurfer" so treiben (auch Portsperren können durch Verwendung von geeigneten Proxis umgangen werden), muss man sein WLAN abriegeln… Schade 🙁

Details stehen im Artikel bei heise online:

Wer ein Funknetzwerk betreibt, muss Vorsorge vor ungesetzlichem Missbrauch treffen. Dies ist der Tenor eines Urteils des Landgerichts Hamburg von Ende Juli, das jetzt veröffentlicht wurde. Das Gericht bestätigte eine einstweilige Verfügung gegen die Betreiberin eines nicht verschlüsselten Funknetzes, über das mehrere Musikstücke in das Peer-to-Peer-Netzwerk Gnutella eingestellt worden waren.