Vor einigen Jahren gab es einen riesen Tumult, weil der gebrauchte Verkauf von Microsoft-OEM-Lizenzen per Gericht als legal erklärt wurde. In diese Kerbe haut laut MEldung von PC-Professionell jetzt auch das Landgericht Hamburg: es können alle gebrauchten Office-Versionen weiterverkauft werden, weil sich "das Verbreitungsrecht von Microsoft an seiner Software […] durch deren Inverkehrbringen erschöpft hat".

Der "diesem Urteil zugrunde liegende Erschöpfungsgrundsatz gilt auch für den Weiterverkauf einzelner Lizenzen aus einem Volumenlizenzvertrag", triumphiert der Software-Händler. Sprich: Eine Firma kauft billiger eine große Menge an Word-Lizenzen und verkauft diese einzeln mit Gewinn weiter – das ist legal.

Details dazu stehen bei PC-Professionell im Artikel "Handel mit gebrauchter Software ist jetzt legal". Ganz gut finde ich auch den Artikel bei der Computerwoche. Hier wird auch die Historie beleuchtet.

Microsoft wird ja totsicher in die Berufung gehen. Da bin ich schon mal gespannt, weil in Januar dieses Jahres das Landgericht München bei Oracle noch anderer Meinung war. Da hieß es noch Lizenzen aus Volumenverträgen dürften nicht einzeln weiterverkauft werden.

Wie finde ich das? Zunächst finde ich es erst mal gut, dass man Dinge, die man nicht mehr benötigt auch wieder verkaufen kann. Und das das auch für Firmen gilt, finde ich auch gut. Andererseits wird es im Einzelfall wohl nicht ganz einfach werden die Legalität der gekauften Gebrauchtlizenz nachzuweisen. Ich glaube bei Volumenvertragen werden nur ein paar Datenträger ausgeliefert. Man benötigt also irgendeinen Wisch auf dem erkennen kann, dass die Lizenz echt ist.

Der siegreiche Einzelhändler USEDSOFT schreibt dazu auf seiner Internet-Seite:

usedSoft handelt mit gebrauchten Software-Lizenzen, die zuvor bereits mindestens einmal an Anwender verkauft worden sind – und zwar direkt von Herstellern oder Händlern. Bei den Lizenzen handelt es sich um nicht-materielle Kopierrechte für Software.

Und in der FAQ zur Frage, wie man nachweist, dass man tatsächlich eine echte Lizenz hat:

Dieser Nachweis wird durch das von usedSoft praktizierte Notartestatverfahren erleichtert. Hierin beurkundet der Notar unter Angabe der Lieferschein-Nr. und Bestell-Nr., dass der Verkäufer schriftlich bestätigt hat, die Lizenzen rechtmäßig erworben zu haben und fortan nicht mehr zu nutzen. Dieses Testat ist ein probates Mittel, um sich gegen mögliche Vorwürfe des Herstellers zu verteidigen, die eingesetzte Software sei nicht ordnungsgemäß erworben worden.

Hm, klingt schon irgendwie nach Ärger, obwohl es schon vom gesunden Menschenverstand legal sein sollte. Irgendwie erinnert mich dieser Fall an "Apothekenverbände gegen DocMorris". Leider ist es ja so richtig Mode geworden, dass es "Vorturner" braucht, die solche Rechte vor Gericht gegen die bestehende Lobby erstreiten… Schade.