Welche absurden Ausmaße die ganzen Prozesse rund um Abmahnungen, Urheberrechte und Lizenzen annehmen können, zeigt der Pumuckl-Streit zwischen der Autorin und der Zeichnerin…

Die Autorin stößt sich an einem Malwettbewerb für Kinder, in dem jeder eine Freundin für Pumuckl malen soll. Pumuckl sei ein Geistwesen und soll keine Freundin haben, findet die Autorin.
Den Wettbewerb hat die Zeichnerin des Pumuckl für Kinder aufgesetzt. Dabei ging es scheinbar um eine kleine, lokale (?) Aktion (was man m.E. auch schon an den Preisen erkennen kann). Die Malerin gibt jedenfalls nicht nach und jetzt ist es vor Gericht…

Wer jetzt in der Zeichnerin die aufrechte Heldin gegen den ganzen Abmahnunsinn sieht, der täuscht sich. Denn laut Telepolis mahnte sie vorher schon einen Metzger ab, der in seinem Schaufenster zur Dekoration eine selbstgebastelte Pumuckl-Puppe aufgestellt hatte…

Wer also beabsichtigt auf seinem Blog eine Geschichte zu erzählen in der eine fiktive Figur, wie etwa Pumuckl, eine andere kennen und schätzen lernt, der sollte sich das lieber noch mal überlegen.

Deswegen fällt mir zu diesen Vorgängen rein gar nichts mehr ein. 🙁

Die Details finden sich bei Telepolis: "Geistwesen und Urheber-Persönlichkeitsrechte"