KneteWeil ich gerade mal schauen wollte, wie die Musiker an den im Radio gespielten Lieder verdienen, war ich auf der Homepage der GEZ und sah einen wirklich erstaunlichen Beitrag in deren FAQ:

6.a. Muss ich mein Navigationsgerät anmelden?

Navigationsgeräte sind nur dann anmelde- und gebührenpflichtig, wenn sie mit einem Rundfunkempfangsteil oder mit einem Internetzugang ausgestattet sind.

Navigationsgeräte mit einem Radioempfangsteil in ausschließlich privat genutzten Fahrzeugen sind gebührenfreie Zweitgeräte, wenn derjenige, auf den das Kraftfahrzeug zugelassen ist, bereits für den Privathaushalt ein Radio angemeldet hat. […]

Also noch mal für alle Freiberufler unter Euch: Wegen Eures Navis müsst Ihr GEZ-Gebühren zahlen, wenn es z.B. WLAN-fähig ist. Das gilt somit auch für jedes Handy auf das man eine Navi-Software installiert hat. Oder gilt es nur dann, wenn man die GPS-Maus angesteckt hat?

Das Lustige daran ist, dass die GEZ das wirklich ernst meint. :-))

PS: Das Ergebnis war übrigens, dass die GEZ nix an die Künstler bezahlt. Da war ich auf dem falschen Dampfer. Mit der GEZ werden die öffentlich-rechtlichen Sender in Deutschland finanziert. Die zahlen dann aber (hoffentlich) GEMA-Gebühren pro gespieltem Lied. Das müssen natürlich auch alle anderen deutschen Sender machen.