Wen es interessiert woran man erkennen kann, ob jemand selbstständig oder angestellt ist, der sollte das informative Infoblatt "Selbstständig oder angestellt" von der GEK lesen. Hier werden knapp und verständlich verschiedene Sonderfälle erläutert.
Jetzt verstehe ich auch, warum beherrschende Gesellschafter grundsätzlich keine Angestellten sind und im Rahmen eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrages nicht vermittelt werden können. Aber manche Geschäftsführer können durchaus Angestellte sein, aber längst nicht alle…



